Zahlungsverzug Folgeprämie (Private Krankenversicherung)

Die Mahnung bei Folgeprämienverzug hat eine Frist von zwei Monaten und besondere Belehrungen über die Nachteile eines Verlustes der PKV sowie über eventuelle sozialrechtliche Zuschuss- oder Übernahmemöglichkeiten zu umfassen. Anschließend wird der Vertrag bis zur Nachzahlung ruhend gestellt, dennoch bleibt der Versicherer zur Übernahme von Behandlungskosten akuter Erkrankungen, von Schmerzzuständen sowie bei Schwanger- und Mutterschaft verpflichtet (§ 193 Abs. 6 VVG (ab 1.1.2009)).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...