Zuschlag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Wer seine Regelaltersrente, obwohl er die Voraussetzungen erfüllte, erst Monate nach Vollendung des 65. Lebensjahres, vielleicht erst mit 66, in Anspruch nimmt, erhält einen Zuschlag. Dieser beträgt 0,5 Prozent pro Monat nicht in Anspruch genommener Rente.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de