Zweck der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU)

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ / SBU) bietet gegen Zahlung der fälligen Versicherungsprämie entsprechenden BU-Versicherungsschutz. Im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes leistet die BU-Versicherung im Fall der Fälle zum Beispiel eine entsprechende BU-Rente.

Eine Differenz zwischen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem benötigten Einkommen kann damit ausgeglichen oder zumindest abgemildert werden. Im Fachjargon spricht man von der Deckung der Versorgungslücke.

Im Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung, wo zum Beispiel alle Arbeitnehmer kraft Gesetz automatisch versichert sind, ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und dem BU-Anbieter. Konkret bedeutet dies, dass vertraglich geregelt werden kann, wie hoch die BU-Rente sein soll, wie lange Versicherungsschutz überhaupt gewährt werden soll und bei welchen Ereignissen der Versicherungsschutz (Ausschluss) nicht „greifen“ wird.

Als „Verbraucherschutz“ unterliegt der BU-Versicherungsvertrag gesetzlichen Vorschriften, nämlich dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Das VAG regelt dabei die Rechtsbeziehung zwischen der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und dem BU-Anbieter.

Rechte und Pflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft werden im Versicherungs-vertragsgesetz (VVG) geregelt. Die vereinbarten Versicherungsbedingungen bilden dabei die Basis für den Versicherungsvertrag und sind insbesondere im Leistungsfall von besonderer Prüfungsbedeutung.

Sie regeln unter anderem, ab wann die BU-Rente überhaupt gezahlt wird und gegebenenfalls die Beitragsfreistellung der zugrunde liegenden Hauptversicherung einsetzt.

Es ist bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selbstverständlich, dass sich jeder auch tatsächlich versichern kann. Zum Schutz der Versichertengemeinschaft wird jedes Versicherungsunternehmen im Rahmen seiner Annahmepolitik genau ausloten, welche Risiken es „nimmt“ und welche es zum Schutz der Versichertengemeinschaft „ablehnt“.

So spielen beispielsweise Anamnese und risikogefährdete Berufe, Hobbys eine gewichtige Rolle in der Beurteilung des Risikos. Die besten Chancen auf einen „günstigen“ Versicherungsschutz haben demnach Kunden mit einem geringem Berufsrisiko, ohne gefährlichem Hobby und keinerlei Vorerkrankungen.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).