Zweitwagenregelung (Kfz)

Sonderregelung für die erstmalige Einstufung eines neu hinzukommenden Zweitwagens in eine Schadenfreiheitsklasse in der Kraftfahrt-Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung. Verfügt der Versicherungsnehmer bereits über ein Fahrzeug, das sich in einer Schadenfreiheitsklasse befindet, kann das Zweitfahrzeug in die SFR-Klasse ½ eingestuft werden.

Bei manchen Versicherern gibt es auch verbesserte Zweitwageneinstufungen, zum Beispiel in die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug. Da die Tarife kaum vergleichbar sind, muss das nicht automatisch mit einem Prämienvorteil für den Kunden verbunden sein.

Weiterführende Links

Ehegattenregelung (KfZ)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...