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Fürsorgepflicht Beamte Grundgesetz Altersvorsorge

Ist die besondere Fürsorgepflicht (z.B. Altersvorsorge) nach Artikel 33 GG vom Staat gegenüber Beamten noch zeitgemäß?

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Frage: Ist die besondere Fürsorgepflicht (z.B. Altersvorsorge) nach Artikel 33 GG vom Staat gegenüber Beamten noch zeitgemäß? .

Antwortmöglichkeiten:

Nach Artikel 33 Grundgesetz hat der Staat gegenüber Beamten eine besondere Fürsorgepflicht, wie z.B. eine spezielle Zusatzversorgung bei der Altersvorsorge zu gewährleisten.

Kommentare

Stefan K. am 10.02.2023 um 14:13:51

Es wäre schön wenn dieses Thema mit allen Facetten in den Medien diskutiert würde inkl. der PKV-Beihilfe für Staatsdiener! Komplettfinanzierung aus Steuergeldern in erster Linie von Selbständigen und Arbeitnehmern.. Stellen sie Aufwand und Leistung dieser Gruppen mal ins Verhältnis.

Ulrich Klee am 13.02.2023 um 15:36:26

Es gibt keine spezielle Zusatzversorgung für Beamte. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung.

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