Verbrenner an der Ladestation? Abgeschleppt.

Die Württembergische Versicherung AG weist auf ein Urteil hin: In dem entschiedenen Fall durften auf dem mit einer Ladesäule ausgestatteten Parkplatz während des Ladevorgangs nur Elektrofahrzeuge parken. Die Gemeinde ließ ein geparktes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abschleppen und stellte eine Verwaltungsgebühr sowie die Kosten des Abschleppunternehmens in Rechnung. Dagegen klagte der Fahrzeughalter erfolglos.

Laut Urteil war das Abschleppen verhältnismäßig. Das unberechtigt abgestellte Fahrzeug habe im absoluten Halteverbot gestanden, da der Parkplatz ausschließlich einem bestimmten Nutzerkreis vorbehalten sei. Zudem müsse eine negative Vorbildwirkung unberechtigt abgestellter Fahrzeuge vermieden werden. Denn der Gesetzgeber habe mit dem Elektromobilitätsgesetz dem privilegierten Parken von Elektrofahrzeugen eine hohe Bedeutung beigemessen.