Wie die Fahrzeugart über die Neupreisentschädigung entscheidet

Für ein Campingfahrzeug besteht in der Kaskoversicherung kein Anspruch auf eine Neupreisentschädigung, da es laut AKB nicht als Pkw gilt. Bei einem Totalschaden sind die Abschleppkosten nicht versichert.

VersicherungsJournal aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Kfz - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Kfz - Meistgelesen