Nach Unfall: Invaliditätsnachweis ist nicht Aufgabe des Versicherers

Nach Zeckenbiss und Borreliose wurde die Versicherungsleistung abgelehnt. Das Saarländische OLG bestätigte: Versicherungsnehmer müssen fristgerecht die Invalidität ärztlich nachweisen lassen. Der Versicherer muss keine Unterlagen beschaffen.

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