Urteil zur verspäteten Einreichung einer Stehlgutliste
Nach einem Diebstahl hat der Versicherungsnehmer "unverzüglich" eine so genannte "Stehlgutliste" einzureichen. Stellt eine verspätete Einreichung per se eine Obliegenheitsverletzung dar? Das OLG Celle hat hierzu ein wichtiges Urteil gefällt.