AfW-Barometer: Vermittler verschlafen KI-Potenziale

Die Nutzung generativer künstlicher Intelligenz (z.B. ChatGPT) in der Finanz- und Versicherungsvermittlung nimmt zwar zu, bleibt aber auf niedrigem Niveau. Das zeigt die Auswertung des 17. AfW-Vermittlerbarometers mit mehr als 1.100 Teilnehmern im November 2024. Nur 35 Prozent der Vermittler nutzen aktiv KI-Tools wie ChatGPT - eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr (16 Prozent). Allerdings nutzen nur 10,5 % der Vermittler KI täglich, weitere 14 % zumindest wöchentlich. Immerhin 16% planen, KI zukünftig in ihre Arbeit zu integrieren.

Schwerpunkte der KI-Nutzung

Besonders häufig nutzen Vermittler KI zur Texterstellung (88 %) und zur Ideenfindung (62 %), gefolgt von der Informationsbeschaffung. Der direkte Kundendialog mit KI spielt dagegen bisher kaum eine Rolle: Nur 4,8 Prozent haben einen Chatbot für Kundenfragen im Einsatz.

Hürden für den Einsatz von KI

Trotz der zunehmenden Verbreitung gibt es nach wie vor große Hürden für den Einsatz von KI in der Finanz- und Versicherungsvermittlung. Die häufigsten Bedenken sind die Fehleranfälligkeit von KI (56 %), der mögliche Kontrollverlust (41 %) und Datenschutzbedenken (38 %). Die Komplexität der Technologie stellt für 36% der Vermittler eine Herausforderung dar.

Die Ergebnisse zeigen, dass viele Vermittler das Potenzial von KI noch nicht voll ausschöpfen. Dabei kann KI entscheidend zur Effizienzsteigerung beitragen - sei es bei der Ideenfindung für die Kundenansprache, der Erstellung und Überarbeitung von Texten oder der Zusammenfassung von Unterlagen", sagt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V..

Unterstützungsbedarf

Um den Einstieg in die KI zu erleichtern, wünschen sich 75 Prozent der Vermittler Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Tools. 61 Prozent benötigen Hilfe bei der Integration von KI in ihre Arbeitsprozesse und 54 Prozent haben Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Über die Studie

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde zum 17. Mal in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbands mittels einer Online-Befragung im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt beantworteten 1.173 Teilnehmer maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und weiteren aktuellen Themen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) verfügen über eine Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer ermittelte Stimmungsbild geht weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine AfW-Mitglieder.

 

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