BDVM-Maklertag: Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Provisionsdeckel

Die Begrüßung durch den neuen Präsidenten fiel kurz, aber prägnant aus: „Wir sind die Guten“, hieß Thomas Billerbek die BDVM-Makler willkommen. Doch die Klage ist des Kaufmanns Lied: Die Unabhängigkeit des Maklers wird durch den Verbraucherschutz in Frage gestellt, was der Verband nicht unwidersprochen hinnehmen wird. Auch die Kleinanlegerstrategie der EU ist ein Problem, selbst wenn Billerbeck die Fehlanreize durch die Abschlussprovision in der Branche anerkennt. Eine Mitgliederbefragung des BDVM hat eine hohe Akzeptanz für einen Provisionsdeckel in Form einer begrenzten Abschlussprovision ergeben. Qualitätsmakler bevorzugen eine laufende Vergütung, da diese dem Anspruch einer lebenslangen Kundenbetreuung gerecht wird. Der Verband unterstützt die Deckelung der Abschlussvergütung auf 25 Promille, betont aber die Courtage bzw. Provision als Leitvergütung für Versicherungsvermittler.

Künstliche Intelligenz

Im Beratungsprozess mit den Tools von flexperto kommt bereits generative KI zum Einsatz. Aus den Inhalten des Beratungsgesprächs wird ein Protokoll für die Übergabe an den Kunden erstellt, eine Liste offener Aufgaben und Folgetermine generiert. Noch ist das System nicht in der Lage, die Gesprächsinhalte versicherungstechnisch auszuwerten.

Justus Lücke von den Versicherungsforen Leipzig gab einen Überblick über verschiedene Einsatzkonzepte von generativer KI in Unternehmen. Das „Prompt Engineering“, also die Beschreibung der Aufgabe, die die KI erfüllen soll, sei mittlerweile ein eigenes Berufsbild, das zudem sehr gut bezahlt werde. Dennoch müsse man sich auf unterschiedliche Ergebnisse einstellen, warnte Marc Rindermann. Am Beispiel des neuen Systems AMS 6 zeigte er den Einsatz von KI im MVP-System. Ein ausführliches Interview zum Thema KI, MVP und Maklerpool finden Sie hier.

Cyberschutz

CyberDirekt hat sich auf den Vergleich von Cyberschutz-Produkten spezialisiert. Mit zwei Risikoangaben (Branche und Umsatz) werden 100 Tarife von 17 Anbietern analysiert und ein Rating aus 125 Tarifmerkmalen in 5 Kategorien erstellt. Beispiel Obliegenheiten: Verzichtet der Versicherer komplett auf Obliegenheiten, beschränkt er sich auf eine klar abgegrenzte Anzahl oder finden sich unklare, weil auf den aktuellen „Stand der Technik“ bezogene Obliegenheiten im Bedingungswerk?

„Wer die Regeln des Marktes missachtet, den holen die Schäden ein“, fasste Lars Widany von Willis Towers Watson die Marktentwicklung von Cyber-Produkten in den letzten Jahren zusammen. Nach zwischenzeitlichen Prämienerhöhungen ist der Markt nun wieder von sinkenden Prämien insbesondere im Exzedentenbereich geprägt.

Weitere aktuelle Themen

Die Novellierung der Produkthaftung ist beschlossen und wird bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt. Es wird zu einer „kleinen Amerikanisierung“ der Produkthaftung kommen, für Makler bedeutet das mehr Beratungsaufwand und mehr Risikoanalyse, aber auch die Chance, Zusatzprodukte wie Cyber, Rechtsschutz, Produktrückruf und andere zu platzieren.

Michael Franke von f+b empfahl in seinem Überblick über die Nachhaltigkeit der gesamten Branche, die positiven Botschaften der Versicherungswirtschaft stärker zu betonen: Im Vergleich zum produzierenden Gewerbe werden weniger Ressourcen, Energie und Papier verbraucht, gleichzeitig ist die Branche ein "Ermöglicher": Wohlstand braucht Versicherungsschutz und durch Kapitalanlagen werden Investitionen in Transformationen erst möglich.

Maklerkollege Alexander Gimborn zeigte das in Österreich praktizierte Nebeneinander von Provision und Honorar auf. Der Makler praktiziert mit zwei Gewerbeberechtigungen, zum einen die Vermittlung von Produkten gegen Provision und zum anderen das Honorar für einen komplementären und additiven Beratungsvertrag: für die Abrechnung von Arztrechnungen oder die Begleitung bei der Schadenabwicklung. Der Versicherungsmakler ist ein zutiefst rechtsberatender Beruf, der entsprechend vergütet werden muss.

BDVM-Vizepräsidentin Julie Schellack musste als Volljuristin leider Wasser in den Wein gießen: Die Unterschiede zum Rechtssystem unseres Nachbarlandes sind sehr groß. Eine direkte Umsetzung dürfte daher in dieser Form kaum praktikabel sein.