Die aktuelle Wirtschaftskrise zwingt manches Unternehmen zum
Stellenabbau. Arbeitnehmer,
die nach einer Kündigung eine Abfindung erhalten, sollten sich Gedanken
über
die optimale steuerliche Gestaltung machen. Große Vorteile bietet etwa
die
Umwandlung der Abfindung in eine Direktversicherung.
Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein individuelles Risiko. Auch der Staat
ist
davon betroffen, denn wer kein Geld verdient, ist früher oder später
auf
Sozialleistungen angewiesen. Deshalb hat der Gesetzgeber Regelungen
geschaffen,
die eine steuerfreie Umwandlung der Abfindung in die betriebliche
Altersvorsorge ermöglichen. Uwe Saßmannshausen, Geschäftsführer der
PS-Pension-Solutions empfiehlt Arbeitnehmern, die nicht den gesamten
Abfindungsbetrag benötigen, einen Teil des Geldes in eine Betriebsrente
zu
investieren: "Damit von der Abfindung möglichst viel übrig bleibt,
sollten
Arbeitnehmer eine Direktversicherung gegen Einmalprämie abschließen.
Auf diese
Weise sparen sie Steuern und tun zugleich etwas für ihre Rente."
Die steuerliche Regelung unterscheidet zwischen alten und neuen
Verträgen. Wer
vor dem 01.01.2005 bereits eine Betriebsrente abgeschlossen hatte und
diese
jetzt mit einem Teil seiner Abfindung aufstocken möchte, der kann für
jedes
Jahr der Betriebszugehörigkeit (bis auf das Jahr der Kündigung und die
letzten
sechs Jahre davor) 1.752 Euro umwandeln. Die Einzahlungssumme wird dann
pauschal mit 20 Prozent (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.
Kirchensteuer)
versteuert. Bei den Neuzusagen aus der Entgeltumwandlung, also
Betriebsrenten,
die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, dürfen Arbeitnehmer von
der
Abfindung 1.800 Euro pro Jahr ihrer Betriebszugehörigkeit auf einen
Schlag in
eine Direktversicherung einzahlen.
Zum Unternehmen
Die PS-Pension Solutions GmbH aus Nürnberg Erlangen ist auf die Entwicklung und Implementierung von Lösungen zur betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert und zählt Firmen mit 10 bis 32.000 Beschäftigten zu ihrem Kundenkreis. Grundlage des Beratungserfolgs der PS-Pension Solutions GmbH sind weit entwickelte Kenntnisse auf dem Gebiet der Verkaufs- und Verhaltenspsychologie. Die PS-Pension Solutions GmbH gehört damit zu den wenigen Unternehmen in Deutschland, die die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Behavioral Finance dazu nutzen, Arbeitnehmern zu besseren Entscheidungen beim Aufbau ihrer betrieblichen Altersversorgung zu verhelfen.