Altersgrenze bei betrieblicher Versorgung von Hinterbliebenen ist AGG-widrig
Sogenannte Spätehen-Klauseln, die die betriebliche Versorgung von Hinterbliebenen einschränkt, können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unwirksam sein. Eine Altersgrenze als Versorgungsvoraussetzung sei eine ungerechtfertigte Benachteiligu ...