BGH: Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen unzulässig
Im Streit um die Wirksamkeit von Zinsanpassungen in langfristigen Sparverträgen ist ein Urteil des BGH gefallen. Demnach sind die strittigen Klauseln unwirksam. Die entstandene Regelungslücke muss per ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden.