Beiträge einer Lebensversicherung zur Absicherung eines Immobiliendarlehens sind keine Werbungskosten
Versicherungsnehmer können ihre Beiträge für eine zur Absicherung eines Immobiliendarlehens abgeschlossene Risikolebensversicherung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn d ...