Dienst - Versicherung
Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz für Risiken in Zusammenhang mit der Ausübung eines Dienstes (Abschnitt 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung). Hierfür kommen spezielle Diensthaftpflichtversicherungen (zum Beispiel Lehrerhaftpflichtversicherung) auf.