Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn
Nach einem neuen Urteil führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zu Arbeitslohn. Ebenso ist die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses kein Lohn.