Um das Leistungsspektrum der unterschiedlichen Produkte zu beurteilen, fragten
die Tester der Fuchsbriefe bei 50 Unternehmen ein individuelles Angebot für
einen 40-jährigen leitenden Angestellten ab, der mit 60 oder spätestens 63
Jahren in den Ruhestand gehen möchte. Bedingung war, dass er bis zum offiziellen
Renteneintritt mit 67 mindestens 75 Prozent seines letzten Bruttogehalts
bezieht.
Diese Aufgabe lösten die Hamburg-Mannheimer und die Victoria in
herausragender Weise und konnten die Tester in allen Punkten überzeugen. Der
aktuelle Fuchs Report bezeichnet die abgegebenen Angebote als gut strukturierte
Konzepte, deren Lösungsvorschläge übersichtlich und verständlich zusammengefasst
seien. Auch Laien könnten so schnell erkennen, welche Wahlmöglichkeiten sie bei
ihrer Vorruhestandsplanung haben. Gut gelöst sei auch der Schutz des angelegten
Geldes vor einer möglichen Insolvenz des Unternehmens. Darüber hinaus waren die
beiden Unternehmen die einzigen, die eine Fallstudie beilegten, um dem
Arbeitgeber zu veranschaulichen, wie die Abwicklung bis hin zur Implementierung
des LAZ im Unternehmen laufen kann und welche Punkte zu beachten sind.
Lebensarbeitszeitkonten: Maximale Flexibilität für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer
Die aktuell von der Bundesregierung beschlossene
Anhebung des Renteneintrittalters von 65 auf 67 Jahre macht die Einrichtung von
Lebensarbeitszeitkonten zu einem Thema, dem sich kein Unternehmen mehr entziehen
kann. Erst die letzte Studie der Victoria zur betrieblichen Altersversorgung hat
gezeigt, dass 77 Prozent der Arbeitnehmer vor Vollendung des 65. Lebensjahres in
Ruhestand gehen wollen. Eine Studie der Hamburg-Mannheimer kam zu ähnlichen
Ergebnissen: Das Wunschrentenalter von 72 Prozent der Befragten liegt bei 60
Jahren. 84 Prozent der Befragten sind bereit, die drohenden Rentenkürzungen bei
vorzeitigem Ruhestand durch zusätzliche Vorsorge auszugleichen.
Auf den
Lebensarbeitszeitkonten der Hamburg-Mannheimer und der Victoria können
Arbeitnehmer sowohl Überstunden als auch Rest- und Sonderurlaub über Umwandlung
von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und anderen Sonderzahlungen bis hin zu
Einmalzahlungen und Teilen des laufenden Gehaltes einzahlen. Das Ansammeln von
Guthaben erfolgt brutto, also ohne Abzug von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen. Dadurch ergeben sich deutliche Renditevorteile und
damit eine höhere Versorgungsleistung gegenüber einer Kapitalanlage aus dem
Nettogehalt. Das angesammelte Zeitwertguthaben können die Kunden dann wiederum
vielseitig verwenden: Reduzierung der Lebensarbeitszeit bei gleichem Gehalt, im
Rahmen der Freibeträge steuerfreie und beitragsfreie Einbringung des Guthabens
in die bAV und befristete Freistellung (Sabbatical). Das Produkt ist also für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in der Anspar- als auch während der
Auszahlungsphase sehr individuell gestaltbar. Das bedeutet zusätzliche
Flexibilitätsreserven für Unternehmen, eine hohe Zeitsouveränität für
Beschäftigte und für beide Seiten die Verlagerung von
Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerzahlungen in die Zukunft.
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