Ehegattensplitting: Ohne Heirat kein Steuervorteil
Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften sind vor dem Fiskus gleich. Gerne hätte auch ein unverheiratetes Paar vom Splitting-Tarif profitiert, doch die Finanzrichter versagten ihm den Vorteil - mit klaren Argumenten.