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Führerschein mit 17: Richtig versichert?

Seit fünf Jahren dürfen 17-Jährige bereits den Führerschein machen und sich hinters Steuer setzen, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden. Das Modellprojekt kam bei Polizei, Fahrlehrer, Fahrschülern und Eltern sehr gut an. Nun hat das Bundeskabinett beschlossen, das begleitete Fahren ab Januar 2011 dauerhaft einzuführen. Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist, wenn ein 17-Jähriger das Familienauto mitfahren möchte oder ein eigenes Auto versichert, erklärt Tanja Cronenberg, Expertin der ERGO Versicherungsgruppe.

Worauf muss ich achten, wenn mein 17-jähriges Kind in Zukunft das Familienauto fahren wird?

Informieren Sie auf jeden Fall rechtzeitig ihre Versicherung – ansonsten drohen unter Umständen Zuschläge! Wenn ihr Kind offiziell als Fahrer eingetragen ist, sind Sie auf der sicheren Seite.

Wird der Versicherungsschutz für das Familienauto teurer, wenn ein 17-Jähriger als Fahrer eingetragen wird?

Viele Versicherungen verzichten inzwischen auf einen Zuschlag für begleitetes Fahren, andere haben die Höhe des Zuschlags deutlich reduziert. Damit haben bereits zahlreiche Versicherungen auf die niedrigen Unfallzahlen reagiert – diverse Studien bestätigen, dass 17-jährige Fahranfänger, die mit Begleitperson fahren, deutlich seltener in Unfälle verwickelt sind als andere Fahranfänger. Günstiger als bei anderen Fahranfängern wird es in der Regel auch, wenn ein 17-jähriger, der mit Begleitperson fährt, ein eigenes Auto versichert – viele Kfz-Versicherungen bieten Rabatte an. Sie sollten auf jeden Fall nachfragen, wie Ihre Versicherung diesen Punkt handhabt – es gibt deutliche Unterschiede.

Wer haftet, wenn ein erwachsener Begleiter dem 17-jährigen Fahranfänger Ratschläge erteilt und daraufhin ein Unfall passiert?

Beschränkt sich der Beifahrer auf Hinweise und Ratschläge, ist der Fahranfänger verantwortlich für sein Tun. Selbst wenn der Begleiter falsche Ratschläge gibt, entlastet das den Fahrer nicht. Er wird so behandelt, wie jeder andere Führerscheinneuling. Anders sieht die Lage bei einem Griff ins Lenkrad aus – hat dieses Verhalten einen Unfall zur Folge, haftet dann unter Umständen auch der Begleiter.