Hautkrebs: Keine Anerkennung als Berufskrankheit bei einem Beamten
Ein Beamter, bei dem heller Hautkrebs festgestellt wurde, hat keinen Anspruch auf Anerkennung der Erkrankung als Berufskrankheit. Darauf hat das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hingewiesen.Im Streitfall konnte die seit Januar 2015 geltende neue Beruf ...