Keine KVdR bei Leistungsanspruch gegenüber ausländischem Gesundheitssystem
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Rentenantragsteller nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, sofern bei Antragstellung einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesund ...