Klartext: Für angeschlossene Makler kann Rentenversicherungspflicht gelten
Das Landessozialgericht Bayern hat ein für alle an Pools angebundenen Makler wichtiges Urteil gefällt: Freie Vermittler können, anders als bislang gedacht, unter bestimmten Umständen doch rentenversicherungspflichtig sein.