Urteil: "Spielerische Betätigung Zugsurfen" gesetzlich unfallversichert

Der gesetzliche Unfallschutz schützt auf dem direkten Weg zum Arbeits- oder Schulplatz. Dass diese Regelung auch das sogenannte S-Bahnsurfen beinhaltet, überrascht dann aber doch. Ein aktuelles Urteil zu einem "Wegeunfall".

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