Versicherter Gebäudeschaden ohne unmittelbare Sturmeinwirkung
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil im Streitfall um einen Sturmschaden gefällt. Zu klären war die Frage, ob ein versicherter Gebäudeschaden vorliegt, obwohl keine unmittelbare Sturmeinwirkung gegeben war.