Selbstständiges Entscheidungsrecht der Versicherung über Schadensausgleich
Die Kfz-Versicherung darf auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden des Unfallgegners ausgleichen. Zur Erstattung der dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten für ein Gegengutachten ist sie nicht verpflichtet.