Handwerker-Kosten: Kein Steuervorteil, wenn die Versicherung einspringt
Trotz großer Begeisterung am Heimwerken, manchmal müssen doch Fachleute ran. Die Kosten können Steuerzahler in der Steuererklärung geltend machen - das gilt aber nicht, wenn die Versicherung die Rechnung zahlt.