BU-Hintertür zu: Ablehnung wegen Täuschung nach 10 Jahren noch möglich

Bei einem Täuschungsversuch können BU-Versicherte auch nach Ablauf der 10-jährigen Anfechtungsfrist ihren Leistungsanspruch verlieren. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des OLG Braunschweig hervor. Mit anderen Worten: Lügen lohnt sich nicht.

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