Auskunftspflicht der Kinder erst bei über 100.000 EUR Jahreseinkommen

Bei pflegebedürftigen Eltern sind Kinder gegenüber dem Sozialhilfeträger erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

KV - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

KV - Meistgelesen