Urteil: Verkauf von Schutzbriefen mit Schließfächern unzulässig

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil die Rechte von Verbrauchern bei Vertragsabschlüssen im Internet gestärkt. In dem von der Verbraucherzentrale Hamburg angestrengten Verfahren gegen die astradirect Schließfächer GmbH wurde dem Unternehmen untersagt, bei der Online-Anmietung von Schließfächern automatisch einen kostenpflichtigen Schutzbrief hinzuzufügen.

Verbraucherzentrale Hamburg: Klagefreudig im Sinne der Verbraucherinteressen

Das Gericht stellte unmissverständlich klar, dass das Vorgehen von astradirect gegen geltendes Recht verstößt. Nach § 312a Abs. 3 BGB ist es Unternehmen im elektronischen Geschäftsverkehr untersagt, kostenpflichtige Zusatzleistungen automatisch vorzuschalten. Eine aktive Einwilligung des Verbrauchers ist zwingend erforderlich.

Die von astradirect praktizierte Methode verursachte durch den obligatorischen Schutzbrief zusätzliche Kosten in Höhe von 12 Euro pro Jahr - und das ohne Wahlmöglichkeit für die Kunden. Undurchsichtige Buchungsvorgänge im Internet dürfen nicht zur Kostenfalle werden, betont Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie weist darauf hin, dass der angebotene Versicherungsschutz in vielen Fällen überflüssig ist, da entsprechende Schäden häufig bereits durch bestehende Hausratversicherungen abgedeckt sind.

Betroffene Kunden haben nun die Möglichkeit, sich ihr Geld zurückerstatten zu lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg stellt dazu auf ihrer Webseite einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung.

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