Während der Dienstzeit verletzt − ungeschickter Beamter erhält keine Unfallrente

Nicht für jede Verletzung eines Beamten, die während der Arbeitszeit in einem Behördengebäude passiert, springt die Unfallfürsorgeregelung des Dienstherrn ein. Das hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht in einem aktuellen Rechtsstreit ents ...

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