Urteil zu Corona-Staatshilfen: Personalkosten nicht anrechenbar

Gericht entschied: Corona-Soforthilfen mussten zurückgezahlt werden, wenn kein echter Liquiditätsengpass bestand. Für die Berechnung zählten nur Sach- und Finanzaufwand – Personalkosten blieben trotz des Ziels "Arbeitsplatzerhalt" unberücksich ...

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