Jetzt mehr Netto vom Brutto für Grenzgänger

Die Finanzverwaltung erlaubt den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit. Beiträge können in Zusammenhang mit Einnahmen aus EU/EWR-Staaten oder der Schweiz abgezogen werden.

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