Beratungsverzicht: Nur wirksam erklärt auf einem gesonderten Dokument?

Bei der Versicherungsvermittlung kann laut einem Beschluss des OLG Nürnberg ein Beratungsverzicht vorformuliert sein und muss nicht zwingend auf einem gesonderten Dokument erklärt werden. Die Folge sind Rechtsunsicherheiten für Verbraucher, Vermit ...

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