Zoom-Meeting: DSGVO-Warnung an Vermittler

Zoom ist es gelungen, mit der Corona-Pandemie einen schnellen unternehmerischen Erfolg zu erzielen und sich zur bevorzugten Videoplattform zu entwickeln. Nach einem Höhenflug an der Börse mit einer Bewertung von fast 500 Euro pro Aktie musste das Unternehmen drastische Einbrüche hinnehmen: Die Aktie notiert bei knapp über 60 Euro. Offensichtlich hat diese Entwicklung das Unternehmen veranlasst, nach neuen Möglichkeiten zur Ausschöpfung des Kundenpotenzials zu suchen.

In den aktualisierten AGB von Zoom behält sich das Unternehmen das Recht vor, verschiedene Nutzerdaten wie Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten und Diagnosedaten für verschiedene Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist Zoom an diesen Daten interessiert, um KI-Anwendungen zu trainieren. Dies ist ohne explizite Einwilligung des Nutzers nur über eine Änderung der AGB sehr fragwürdig. Eine Nutzung von Zoom in der Kommunikation mit Kunden, um persönliche Daten wie Gesundheitsfragen zu besprechen, sollte daher ausgeschlossen sein. Eine Opt-Out-Funktion scheint es nicht zu geben. Da diese Nachricht in den sozialen Medien derzeit hohe Wellen schlägt, versucht das Unternehmen jetzt, die Wogen zu glätten. Allerdings ist die Katze nun aus dem Sack, Verantwortliche sollten sich das Thema im Hinblick auf die DSGVO noch einmal sehr genau anschauen.

Im Zeitalter der KI-Dienste sind Nutzerdaten zu einem wertvollen Gut geworden. Twitter hat vor kurzem die Anzeige von Nachrichten streng reglementiert, Gerüchten zufolge als Abwehrmaßnahme gegen einen Konkurrenten, der Nachrichten und Nutzerdaten automatisch extrahierte, um sein eigenes KI-gestütztes Angebot zu trainieren. Diese realen Nutzerdaten dienen als praktisches Trainingsmaterial für KI-Anwendungen.

Bereits vor dieser fragwürdigen AGB-Änderung hatte Zoom in der Vergangenheit mit massiven Sicherheits- und Datenschutzproblemen zu kämpfen. Trotz aller Bemühungen des Unternehmens, die Sicherheits- und Datenschutzstandards zu verbessern, raten einige Stellen wie das österreichische Bildungsministerium von der Nutzung des Dienstes ab, ausdrücklich auch für sensible Inhalte wie Gesundheitsdaten. Auch der deutsche Datenschutzbeauftragte und die EU-Kommission haben in der Vergangenheit von der Nutzung des Dienstes abgeraten.

Da es eine ausreichende Auswahl an Tools für Online-Konferenzen gibt, sollten Berater dieses Datenschutzrisiko nicht eingehen, die Anwendung vom System deinstallieren und sich für eine Alternative entscheiden.

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