Wann sind Aussagen des Versicherungsvertreters rechtlich bindend?

Häufig ist der Versicherungsvertreter der erste Ansprechpartner nach einem Schadenfall. Auf seine Aussagen, ob Versicherungsschutz besteht, darf man sich allerdings nicht blind verlassen, wie ein aktueller Fall zeigt.

procontra aufrufen

Aktuell im Gespräch

Vertrieb - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Vertrieb - Meistgelesen