Private Haftpflichtversicherungen (PHV): Unterschied zwischen den Versionen

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Haftungsgefahren lauern nicht nur bei betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten, auch der private Lebensbereich birgt etliche Risiken schadenersatzpflichtig gemacht zu werden.  
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'''Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.'''
  
Aus den Erläuterungen zu den Haftungsgrundlagen konnten Sie entnehmen, dass der
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==Überblick==
* Halter eines Kraftfahrzeuges,
 
* Inhaber eines Öltanks,
 
* Hauseigentümer,
 
* Hunde- und Pferdehalter
 
'''verschuldensunabhängig,'''
 
  
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Unserer Meinung nach ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung, zumal ein solcher Vertrag für relativ wenig Geld zu erhalten ist.
  
der
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'''Einige Beispiele der vielen Schadensmöglichkeiten:'''
* Hauseigentümer,
 
* Familienvater,
 
* Dienstherr eigenen Haushaltspersonals
 
'''aus Verschulden mit umgekehrter Beweislast,'''  
 
  
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* Jemand läuft bei rot über die Kreuzung und verursacht einen Unfall.
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* Ein Radfahrer streift einen anderen Radfahrer beim Überholen auf dem Fahrradweg. Dieser stürzt und verletzt sich schwer.
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* Ein Kind zerstört beim Ballspiel versehentlich die Fensterscheibe des Nachbarn.
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* Ein Mieter, bemerkt nicht den Defekt der Waschmaschine. Wasser läuft aus und beschädigt die darunter liegende Wohnung...
  
der
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'''Bedenken Sie:''' Für all diese Schäden haften Sie unbegrenzt! Warum? Lesen Sie weiter.
* Hobbysportler,
 
Mieter
 
'''aus Verschulden'''
 
  
für aus diesen Bereichen entstehende Schäden haftet.
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===Was bedeutet Haftpflicht?===
  
Für Schäden aus dem privaten Lebensbereich gibt es für diese verschiedenen Bereiche auch spezielle Haftpflichtversicherungen.  
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Unter Haftpflicht ist die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung zu verstehen, einen Schaden zu ersetzen, der jemand anderem zugefügt wird. So ist es im [[Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)|Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)]] geregelt.
  
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'''Also:''' Sie haften für Schäden, die Sie verschuldet haben. Da die Haftung nicht begrenzt ist, kann jemand ohne eine Privathaftpflichtversicherung dadurch in finanzielle Nöte geraten, ja sogar vor dem finanziellen Ruin stehen.
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===Welche Aufgabe hat der Privathaftpflichtversicherer?===
|'''Haftpflichtversicherungen (HV) im privaten Bereich'''
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Der Haftpflichtversicherer hat - ganz allgemein - die Aufgabe, Ihnen die Haftung aus dem BGB abzunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an Ihre Stelle tritt und für Sie tut, was Sie sonst - eventuell beraten durch einen Anwalt - selbst erledigen müssten, wie beispielsweise:
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'''Anwendungsbereich'''
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* die Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht;
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* die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch begründet ist;
|Kfz-HV||Halter eines Kfz
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* die Abwehr von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzansprüchen.
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|Tierhalter- HV||Halten von Hunden, Pferden oder anderen Luxustieren
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Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.
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|Gewässerschaden- HV||Inhaber von Öltanks
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Insofern hat die Privathaftpflichtversicherung gleichzeitig eine passive [[Rechtsschutzversicherung|Rechtsschutz]]<span/>funktion, da der Versicherer auf sein Risiko und seine Kosten ggf. Prozesse führt, um Schadenersatzforderungen abzuwehren.
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|Jagd- HV||Jäger
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===Wer ist versichert?===
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|Sportboot- HV||Motor-, Segelboote, Windsurfbretter
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Die Privathaftpflichtversicherung schützt zunächst den, der sie abgeschlossen hat: den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin.
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|Luftfahrzeug-HV||Segel- und Motorflieger, Gebrauch motor- bzw. treibsatzgetriebener Flugmodelle
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Falls diese verheiratet sind, ist der Ehepartner ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Fast alle Versicherer bieten diese beitragsfreie Mitversicherung auch für unverheiratete Paare an (dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare). Gegenseitige Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ferner ist die gesetzliche Haftpflicht der Kinder eingeschlossen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um ein leibliches Kind oder um ein Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind handelt.
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|Bauherren-HV||Bauherr für private Bauvorhaben
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Ist das Kind volljährig, besteht Versicherungsschutz, solange es sich in einer Schulausbildung oder in einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befindet.  
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|Haus- und Grundbesitzer-HV||Vermietung von Häusern oder Wohnungen
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Lassen Sie uns an dieser Stelle kurz auf die besondere Problematik der Haftung von Kindern eingehen:
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|Privat-HV||alle sonstigen privaten Lebensbereiche, z.B. als Familienvorstand, Sportler, Mieter
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'''Kinder, die noch keine 7 Jahre alt sind,''' haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. In einem solchen Fall haften die Personen, die das Kind beaufsichtigen (meist die Eltern). Dies ist aber nur dann der Fall, wenn diesen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.
|}
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'''Beispiel:''' Sie besuchen eine Freundin. Ihr Kind, das direkt neben Ihnen sitzt, wirft eine Vase vom Tisch. In der Regel besteht hierfür keine Schadenersatzpflicht.
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In der Praxis bedeutet das natürlich oft Ärger. Moralisch fühlen Sie sich wahrscheinlich zum Schadenersatz verpflichtet. Zahlen müssen jedoch weder Sie noch Ihre Privathaftpflichtversicherung, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. In diesem Fall besteht der Versicherungsschutz in der Abwehr der unberechtigten Ansprüche.
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Es gibt Versicherer, die auf die hier beschriebene Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichten. Fragen Sie nach, wenn Sie an einer solchen Vereinbarung Interesse haben.
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Ähnlich ist die Situation '''bei Kindern im Alter zwischen 7 und 18 Jahren.''' Sie können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden, wenn "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Schadenfall fehlte".
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So werden zum Beispiel an die Einsichtsfähigkeit eines 15-jährigen Fahrradfahrers höhere Anforderungen gestellt, als an die eines 8-jährigen.
  
'''Tabelle Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich'''
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===Was ist in der Grunddeckung eines Privathaftpflicht-Versicherungsvertrages versichert?===
  
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Der Versicherungsschutz umfasst u. a. die Haftpflicht
  
Der Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist in einer eigenen Versicherungssparte geregelt und wird daher nicht im Rahmen dieses guides erläutert.
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* als Verkehrsteilnehmer (nicht bei Benutzung von Kraftfahrzeugen);
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* als Sportler;
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* aus [[Mietsachschäden (HV)| Mietsachschäden]] an zu Wohnzwecken gemieteten Räumen (bis zu einer Höchstgrenze, die unterschiedlich geregelt ist);
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* aus häuslichen Abwässern (wenn z. B. die Waschmaschine ausläuft und das Wasser Schäden an den unteren Wohnungen anrichtet);
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* als Urlauber auf der ganzen Welt;
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* aus dem Besitz selbstgenutzter Immobilien;
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* als Tierhalter sog. zahmer Haustiere. Darunter ist sämtliches Getier vom Goldfisch über Meerschweinchen, Wellensittich und Karnickel bis hin zur Katze zu verstehen. Für Hunde und Pferde und für exotische Tiere (z. B. Schlangen, Alligatoren und dergleichen) brauchen Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
  
Zu den Arten der Allgemeinen Haftpflichtversicherungen erhalten Sie nachstehend die wesentlichsten Informationen.
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===Was ist nicht versichert?===
  
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In der Privathaftpflichtversicherung ist nicht alles versichert. Nachfolgend einige wichtige Ausschlüsse:
  
'''PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG'''
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* Schäden, die Sie selbst erleiden;
Die wichtigste und umfassendste Haftpflichtversicherungsart dabei ist die Privat-Haftpflichtversicherung (PHV). Obwohl sie eigentlich jeder braucht, haben nur ca. 60% der Haushalte in Deutschland eine solche abgeschlossen. Dabei ist sie auf dem Versicherungsmarkt günstig und mit weitem Versicherungsumfang zu erhalten. Grundlage des Deckungsumfangs ist auch hier die AHB sowie die je nach Anbieter differierenden BBR.
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* Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);
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* Schadenfälle mit Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder im Versicherungsvertrag mitversichert sind;
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* Schäden an fremden Sachen, die Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind (Ausnahme: Mietsachschäden, s. o.);
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* Strafen und Bußgelder;
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* Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden (dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht-Versicherung);
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* Schäden, die bei beruflicher Tätigkeit entstehen;
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* Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen.
  
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===Welche Deckungserweiterungen können vereinbart werden?===
  
'''ANWENDUNGSBEREICH'''
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Diverse Versicherer bieten Erweiterungen des herkömmlichen Versicherungsschutzes an. Einige davon wollen wir nachstehend vorstellen:
'''Versichertes Risiko und versicherte Personen'''
 
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
 
als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit
 
Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Amtes (auch
 
Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen
 
aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
 
  
Grundsätzlich versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN '''als Privatperson''' aus den '''Gefahren''' '''des täglichen Lebens'''.
+
'''Forderungsausfall:'''
Eine Haftpflichtversicherung hat für den Einzelnen und für Familien eine große Bedeutung, da jeder sich unachtsam verhalten und dadurch gegenüber anderen zum Schadenersatz, meist aus der Verschuldenshaftung des § 823 BGB verpflichtet sein kann. Im Privatleben ist dies z.B. als
 
  
* Teilnehmer am Straßenverkehr (als Fußgänger, Radfah- rer, Inliner, Skateboard– oder Scooter-Fahrer),
+
Wenn Sie z. B. von einem Radfahrer, der keine Privathaftpflichtversicherung besitzt und bei dem auch sonst mangels Vermögen nichts zu holen ist, verletzt werden, stellt Sie die [[Forderungsausfalldeckung (PHV)| Forderungsausfalldeckung]] so, als wenn derjenige eine Privathaftpflicht gehabt hätte. Somit wird Ihnen z. B. ein Schmerzensgeld und eine Invalidenrente gezahlt. Diese Deckung greift für Schadenersatzansprüche erst ab einer bestimmten Forderungshöhe (z. B. je nach Vertrag ab 2.000 Euro oder ab 5.000 Euro). Außerdem ist die Entschädigung fast immer nach oben begrenzt.
  
* Freizeitsportler (z.B. Fußballer, Skifahrer, Jogger, Wande- rer, Paddler),
+
'''Surfbretter:'''
  
* Tierhalter (z.B. Katze, Meerschwein),
+
Dieser Einschluss umfasst Schäden, die Sie anderen durch die Benutzung Ihres Surfbretts zufügen. Bei manchen Versicherern ist diese Erweiterung beitragsfrei eingeschlossen.  
  
* Immobilieninhaber (Haus, Wohnung – gleich ob Eigentum oder Miete),
+
'''Regressansprüche der Sozialversicherungsträger:'''
* Aufsichtsperson (z.B. Vater, Babysitter),
 
  
* Gastgeber oder Gast einer Feier o.ä.,
+
Angenommen, Sie und Ihr in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversicherter Lebenspartner unternehmen zusammen eine Radtour. Ihr Lebenspartner bremst unvermittelt und Sie fahren ihn so schwer an, dass er verletzt wird und 14 Tage im Krankenhaus zubringen muss. Die Krankenversicherung Ihres Lebenspartners nimmt für die entstandenen Behandlungs- und Unterbringungskosten bei Ihnen Regress. Da gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen sind, kommt Ihr Privathaftpflichtversicherer für diesen Schaden nicht auf, es sei denn, Sie haben eine solche Erweiterung vereinbart. Da ein diesbezüglicher Schaden sehr schnell ruinöse Ausmaße annehmen kann, ist dieser Einschluss für alle nichtehelich zusammenlebenden Paare sehr wichtig. Wenn Ehepartnern dieser Schaden zustößt, verzichten die Sozialversicherungsträger generell auf diesen Regress.
  
* Hobbygärtner,
+
'''Tätigkeit als Tagesmutter:'''
  
* Kinogänger, Theaterbesucher etc.
+
Als [[Tagesmutter (PHV)|Tagesmutter]] übernehmen Sie die Aufsichtspflicht für fremde Kinder. Wenn Sie diese Aufsichtspflicht verletzen und das Kind während dieser Zeit einen Schaden verursacht, haften Sie. Alle Tagesmütter sollten daher diese Erweiterung vereinbaren.
  
Es können aber auch nicht alle Risiken, die aus den Gefahren des täglichen Lebens entstehen, durch die PHV abgedeckt werden. Nicht darüber versicherbar sind Ansprüche aus Gefahren, die nicht dem privaten Lebensbereich unterfallen sondern dem Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflicht zugeordnet werden.
+
===Welche Versicherungssummen können vereinbart werden?===
  
Folgende Risiken, wie insbesondere die Fälle der Haftung als Arbeitnehmer, fallen daher''' nicht''' unter den Versicherungsschutz der PHV:
+
Die Versicherer zahlen im Schadenfall bis zu einer vereinbarten Grenze. Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt haften, empfehlen wir den Abschluss der vom Versicherer angebotenen höchstmöglichen Deckungssumme. Die Beitragsunterschiede sind relativ gering. An dieser Stelle zu sparen, ist nicht empfehlenswert.
  
 +
===Welche weiteren privaten Haftpflichtrisiken gibt es?===
  
* '''Gefahren eines Betriebes'''
+
Über zusätzliche Verträge oder besondere Einschlüsse können Sie weitere Risiken versichern, die in Ihrem Privatleben vielleicht eine Rolle spielen. Bitte lassen sie sich beraten, wenn eines der folgenden Beispiele für Sie interessant ist:
Dazu zählen sämtliche Tätigkeiten während der Arbeitszeit sowohl inner- als auch außerhalb des Betriebs, wobei ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Betrieb und dem Umstand, durch den der VN haftpflichtig wurde, bestehen muss.
 
 
''Beispiele:''
 
  
*'' Der Versicherungsvermittler und Hobby-Bodybuilder begrüßt eine Kundin mittels kräftigen Handschlags. Die Kundin erleidet dadurch Knochenbrüche in den Fingern.''
+
* [[Tierhalter-Haftpflichtversicherung (PHV)|Tierhalterhaftpflichtversicherung]] (für die Haltung von Hunden oder Pferden)
*'' Die Rechtsanwaltsgehilfin wird von ihrem Chef beauftragt, neue Druckerpatronen zu besorgen. Auf ihrem Fußweg zum Laden verursacht sie einen Verkehrsunfall.''
+
* Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (für Vermietung von Immobilien)
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* [[Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (PHV) |Gewässerschadenhaftpflichtversicherung]] (für den Besitz eines Öltanks)
 +
* [[Sportboot-Haftpflichtversicherung (PHV)| Wassersporthaftpflichtversicherung]] (für das Benutzen von Booten)
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* Jagdhaftpflichtversicherung (Pflichtversicherung)
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* Bauherrenhaftpflicht (befristeter Schutz für Bauherren bei Neu-, An-, Um- und Ausbauten)
  
Anders ist es zu beurteilen, wenn der Versicherungsvermittler beim morgendlichen Zeitung holen die Zeitungsausträgerin auf die beschriebene Weise begrüßt und schädigt oder die Rechtsanwaltsgehilfin in ihrer Mittagspause in den Laden geht, um sich selbst eine Druckerpatrone für ihren Heim-PC zu holen.
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Sogar die Erweiterung Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung kann vereinbart werden.
 
   
 
   
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===Die Angebote der Versicherer===
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Spezielle Tarife für Singles, die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen oder die Mitversicherung der Arbeitnehmerhaftpflicht sowie andere Varianten können zu Ab- oder auch Zuschlägen führen. Wir vermitteln Ihnen das passende Angebot.
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==Anbieter==
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Produkte zum Artikel: siehe [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index.php?title=Spezial:Anbieter#Privathaftpflicht Anbieterseite]
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==Weiterführende Links==
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[[Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung (PHV)]]
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[[Angehörigenklausel (PHV)]]
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[[Auslandsaufenthalte (PHV)]]
  
* '''Gefahren eines Berufes'''
+
[[Benzinklausel aufgehoben]]
Der Beruf wird hierbei definiert als Tätigkeit, die auf Dauer angelegt und zum Erwerb des Lebensunterhalts bestimmt ist.
 
  
''Beispiele:''
+
[[Besonderheiten (PHV)]]
  
*'' Ein angestellter Arbeiter der Umzugsfirma U verursacht bei einem Umzug Schäden an der Wand des Treppenhauses.''
+
[[Eigentum (AHB)]]
*'' Der Lehramtsstudent gibt regelmäßig Nachhilfestunden, um sich sein Studium zu finanzieren. In dem Zimmer eines Schülers wirft er dessen Schreibtischlampe vom Tisch, die daraufhin zerbricht.''
 
  
Nicht ausgeschlossen ist allerdings der spontane und ungeplante Einsatz der durch den Beruf erworbenen Fähigkeiten zu privaten Zwecken oder aus privaten Motiven.
+
[[Fahrzeuge in der PHV]]
 
''Beispiel:''
 
  
* ''Ein angestellter Arbeiter der Umzugsfirma U kommt am Wochenende vom Einkaufen nach Hause. Dabei sieht er, dass sein Nachbar gerade umzieht. Spontan hilft er ihm einen sperrigen Schrank aus dem Treppenhaus zu tragen. Hierbei verursacht er Schäden an der Wand des Treppenhauses.''
+
[[Feuerwerk (PHV)]]
  
Werden die im Beruf erworbenen Fähigkeiten außerhalb des eigentlichen Angestelltenverhältnisses jedoch zu sog. Schwarzarbeiten genutzt, besteht für dabei entstehende Schäden kein Versicherungsschutz über die PHV.
+
[[Flugmodelle]]
  
''Beispiel:''
+
[[Forderungsausfalldeckung (PHV)]]
  
* ''Ein angestellter Arbeiter der Umzugsfirma U arbeitet entgeltlich am Wochenende außerhalb seiner Arbeitszeit bei verschiedenen Umzügen.''
+
[[Gefälligkeitshandlungen (PHV)]]
  
 +
[[Gefälligkeitsschäden (PHV)]]
  
* '''Gefahren eines Dienstes'''
+
[[Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (PHV)]]
Dienste sind zwar mit einer beruflichen Tätigkeit vergleichbar, auf sie trifft jedoch die Bezeichnung „Beruf“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zu.
 
  
''Beispiel:''
+
[[Gewässerschäden (PHV)]]
  
* ''Der Zivildienstleistende wirft in der Wohnung einer Pflegeperson eine wertvolle Vase herunter.''
+
[[Haftungsausschluss (§22 WHG)]]
  
 +
[[Handlungshaftung (§ 22 I WHG)]]
  
* '''Gefahren eines Amtes'''
+
[[Kausalität (UmweltHG)]]
Mit Amt bezeichnet man den Aufgabenbereich, der einer Person vom Staat zur Erledigung übertragen wird.
 
  
''Beispiel:''
+
[[Kausalität §22 WHG]]
  
* ''Dem verantwortlichen bei der Stadt beamteten Statiker unterläuft ein Berechnungsfehler, wodurch ein Gebäude einstürzt.''
+
[[Kleines Lexikon zur Privaten Haftpflichtversicherung]]
  
 +
[[Kleingebinderegelung]]
  
* '''Gefahren eines Ehrenamtes'''
+
[[Lehrer-HV BBR]]
Die Ausübung eines Ehrenamtes erfolgt nebenberuflich gegen Aufwandsentschädigung.
 
  
 +
[[Mietsachschäden (HV)]]
  
* '''Gefahren einer verantwortlichen Tätigkeit im Verein'''
+
[[Personenkreis Haftpflichtansprüche]]
Der Ausschluss bezieht sich hierbei nur auf verantwortliche, also hervorgehobene Tätigkeiten sowohl in festen (z.B. Sportvereinen) als auch in lockeren Zusammenschlüssen (z.B. Bürgerinitiativen).
 
  
''Beispiel:''
+
[[PHV (BBR)]]
  
* ''Der Kletterkursübungsleiter des Klettervereins vergisst die Sicherung eines Teilnehmers, der daraufhin abstürzt.''
+
[[Rettungskosten (§22 WHG)]]
  
Nicht darunter fällt die normale Mitgliedschaft und Betätigung im Verein.
+
[[Sportboot-Haftpflichtversicherung (PHV)]]
  
''Beispiel:''
+
[[Tagesmutter (PHV)]]
  
* ''Der Fußballer des SV schießt im Training einen Ball in das Fenster des Nachbarn.''
+
[[Tierhalter-Haftpflichtversicherung (PHV)]]
  
 +
[[Varianten der PHV]]
  
* '''Gefahren aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung'''
+
[[Vermögensschäden (PHV)]]
Hierzu muss eine Beschäftigung aus dem Rahmen üblicher Betätigungen des täglichen Lebens herausfallen und eine erhöhte Gefährdung anderer Personen mit sich bringen. Außerdem muss diese Tätigkeit generell als ungewöhnlich und gefährlich eingestuft werden. Weiterhin müssen dabei beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein, damit sich der VR auf diesen Deckungsausschlusstatbestand berufen kann.
 
  
Aus diesen Ausführungen ist schon zu erkennen, dass dieser Ausnahmetatbestand selten zum Tragen kommt. Insbesondere trifft er bei den gängigen Heimwerkertätigkeiten auch trotz fehlender Erfahrung und Können der Heimwerker nur ausnahmsweise zu.
+
[[Versicherte Eigenschaften (PHV)]]
  
''Beispiele:''
+
[[Versicherte Personen (PHV)]]
  
* ''Der Buchhalter fällt den in seinem Garten stehenden alten und großen Baum, ohne fachkundige Hilfe und Sicherungsmaßnahmen. Der Baum fällt in die ungeplante Richtung auf das Dach des Nachbarn.''
+
[[Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (PHV)]]
  
* ''Der Softwareprogrammierer P ist genervt von den Maulwürfen in seinem Garten. Um diese zu vertreiben, verlegt er eine Starkstromleitung in den Garten und steckt Metallstäbe in den Boden. Nach Verbinden der Stäbe mit dem Starkstrom erleidet nicht nur P selbst einen tödlichen Stromschlag sondern auch die sich im Garten des P befindenden und neugierig beobachtenden beiden Nachbarskinder.''
+
[[Was ist eine Private Haftpflichtversicherung]]
  
*'' Geschichtslehrer G ist leidenschaftlicher Sammler von Blindgängern und Geschossen aus Kriegen. Da ein angeblicher Blindgänger im Keller des G dann doch explodiert, gerät sein Haus in Brand. Dieser beschädigt auch das Nachbargebäude.''
+
[[Was tun im Schadenfall (PHV)]]
  
Der Ausschluss greift jedenfalls dann, wenn der VN Straftaten vornimmt, die zu Personen- oder Sachschäden führen. Dann liegt aber auch der Deckungsausschluss des Vorsatzes vor.
 
  
 +
==Quellenhinweis==
  
 +
Wir bedanken uns bei dem [http://fairsicherungsmakler.de/ Verband der Fairsicherungsmakler®], der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.
  
 
[[Kategorie: PHV]]
 
[[Kategorie: PHV]]

Version vom 4. Januar 2010, 17:39 Uhr

Dieser Überblick richtet sich in erster Linie an den interessierten Endverbraucher.

Überblick

Unserer Meinung nach ist die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung, zumal ein solcher Vertrag für relativ wenig Geld zu erhalten ist.

Einige Beispiele der vielen Schadensmöglichkeiten:

Bedenken Sie: Für all diese Schäden haften Sie unbegrenzt! Warum? Lesen Sie weiter.

Was bedeutet Haftpflicht?

Unter Haftpflicht ist die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung zu verstehen, einen Schaden zu ersetzen, der jemand anderem zugefügt wird. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Also: Sie haften für Schäden, die Sie verschuldet haben. Da die Haftung nicht begrenzt ist, kann jemand ohne eine Privathaftpflichtversicherung dadurch in finanzielle Nöte geraten, ja sogar vor dem finanziellen Ruin stehen.

Welche Aufgabe hat der Privathaftpflichtversicherer?

Der Haftpflichtversicherer hat - ganz allgemein - die Aufgabe, Ihnen die Haftung aus dem BGB abzunehmen. Praktisch bedeutet dies, dass er an Ihre Stelle tritt und für Sie tut, was Sie sonst - eventuell beraten durch einen Anwalt - selbst erledigen müssten, wie beispielsweise:

Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.

Insofern hat die Privathaftpflichtversicherung gleichzeitig eine passive Rechtsschutz<span/>funktion, da der Versicherer auf sein Risiko und seine Kosten ggf. Prozesse führt, um Schadenersatzforderungen abzuwehren.

Wer ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt zunächst den, der sie abgeschlossen hat: den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin.

Falls diese verheiratet sind, ist der Ehepartner ebenfalls beitragsfrei mitversichert. Fast alle Versicherer bieten diese beitragsfreie Mitversicherung auch für unverheiratete Paare an (dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare). Gegenseitige Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ferner ist die gesetzliche Haftpflicht der Kinder eingeschlossen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um ein leibliches Kind oder um ein Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkind handelt.

Ist das Kind volljährig, besteht Versicherungsschutz, solange es sich in einer Schulausbildung oder in einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befindet.

Lassen Sie uns an dieser Stelle kurz auf die besondere Problematik der Haftung von Kindern eingehen:

Kinder, die noch keine 7 Jahre alt sind, haften nicht für von ihnen verursachte Schäden. In einem solchen Fall haften die Personen, die das Kind beaufsichtigen (meist die Eltern). Dies ist aber nur dann der Fall, wenn diesen eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann.

Beispiel: Sie besuchen eine Freundin. Ihr Kind, das direkt neben Ihnen sitzt, wirft eine Vase vom Tisch. In der Regel besteht hierfür keine Schadenersatzpflicht.

In der Praxis bedeutet das natürlich oft Ärger. Moralisch fühlen Sie sich wahrscheinlich zum Schadenersatz verpflichtet. Zahlen müssen jedoch weder Sie noch Ihre Privathaftpflichtversicherung, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. In diesem Fall besteht der Versicherungsschutz in der Abwehr der unberechtigten Ansprüche.

Es gibt Versicherer, die auf die hier beschriebene Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht verzichten. Fragen Sie nach, wenn Sie an einer solchen Vereinbarung Interesse haben.

Ähnlich ist die Situation bei Kindern im Alter zwischen 7 und 18 Jahren. Sie können für ihr Handeln nicht verantwortlich gemacht werden, wenn "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht im Schadenfall fehlte".

So werden zum Beispiel an die Einsichtsfähigkeit eines 15-jährigen Fahrradfahrers höhere Anforderungen gestellt, als an die eines 8-jährigen.

Was ist in der Grunddeckung eines Privathaftpflicht-Versicherungsvertrages versichert?

Der Versicherungsschutz umfasst u. a. die Haftpflicht

Was ist nicht versichert?

In der Privathaftpflichtversicherung ist nicht alles versichert. Nachfolgend einige wichtige Ausschlüsse:

Welche Deckungserweiterungen können vereinbart werden?

Diverse Versicherer bieten Erweiterungen des herkömmlichen Versicherungsschutzes an. Einige davon wollen wir nachstehend vorstellen:

Forderungsausfall:

Wenn Sie z. B. von einem Radfahrer, der keine Privathaftpflichtversicherung besitzt und bei dem auch sonst mangels Vermögen nichts zu holen ist, verletzt werden, stellt Sie die Forderungsausfalldeckung so, als wenn derjenige eine Privathaftpflicht gehabt hätte. Somit wird Ihnen z. B. ein Schmerzensgeld und eine Invalidenrente gezahlt. Diese Deckung greift für Schadenersatzansprüche erst ab einer bestimmten Forderungshöhe (z. B. je nach Vertrag ab 2.000 Euro oder ab 5.000 Euro). Außerdem ist die Entschädigung fast immer nach oben begrenzt.

Surfbretter:

Dieser Einschluss umfasst Schäden, die Sie anderen durch die Benutzung Ihres Surfbretts zufügen. Bei manchen Versicherern ist diese Erweiterung beitragsfrei eingeschlossen.

Regressansprüche der Sozialversicherungsträger:

Angenommen, Sie und Ihr in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversicherter Lebenspartner unternehmen zusammen eine Radtour. Ihr Lebenspartner bremst unvermittelt und Sie fahren ihn so schwer an, dass er verletzt wird und 14 Tage im Krankenhaus zubringen muss. Die Krankenversicherung Ihres Lebenspartners nimmt für die entstandenen Behandlungs- und Unterbringungskosten bei Ihnen Regress. Da gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen sind, kommt Ihr Privathaftpflichtversicherer für diesen Schaden nicht auf, es sei denn, Sie haben eine solche Erweiterung vereinbart. Da ein diesbezüglicher Schaden sehr schnell ruinöse Ausmaße annehmen kann, ist dieser Einschluss für alle nichtehelich zusammenlebenden Paare sehr wichtig. Wenn Ehepartnern dieser Schaden zustößt, verzichten die Sozialversicherungsträger generell auf diesen Regress.

Tätigkeit als Tagesmutter:

Als Tagesmutter übernehmen Sie die Aufsichtspflicht für fremde Kinder. Wenn Sie diese Aufsichtspflicht verletzen und das Kind während dieser Zeit einen Schaden verursacht, haften Sie. Alle Tagesmütter sollten daher diese Erweiterung vereinbaren.

Welche Versicherungssummen können vereinbart werden?

Die Versicherer zahlen im Schadenfall bis zu einer vereinbarten Grenze. Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt haften, empfehlen wir den Abschluss der vom Versicherer angebotenen höchstmöglichen Deckungssumme. Die Beitragsunterschiede sind relativ gering. An dieser Stelle zu sparen, ist nicht empfehlenswert.

Welche weiteren privaten Haftpflichtrisiken gibt es?

Über zusätzliche Verträge oder besondere Einschlüsse können Sie weitere Risiken versichern, die in Ihrem Privatleben vielleicht eine Rolle spielen. Bitte lassen sie sich beraten, wenn eines der folgenden Beispiele für Sie interessant ist:

Sogar die Erweiterung Dienst-/Amtshaftpflichtversicherung kann vereinbart werden.

Die Angebote der Versicherer

Spezielle Tarife für Singles, die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen oder die Mitversicherung der Arbeitnehmerhaftpflicht sowie andere Varianten können zu Ab- oder auch Zuschlägen führen. Wir vermitteln Ihnen das passende Angebot.


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Weiterführende Links

Abschluss einer Privaten Haftpflichtversicherung (PHV)

Angehörigenklausel (PHV)

Auslandsaufenthalte (PHV)

Benzinklausel aufgehoben

Besonderheiten (PHV)

Eigentum (AHB)

Fahrzeuge in der PHV

Feuerwerk (PHV)

Flugmodelle

Forderungsausfalldeckung (PHV)

Gefälligkeitshandlungen (PHV)

Gefälligkeitsschäden (PHV)

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (PHV)

Gewässerschäden (PHV)

Haftungsausschluss (§22 WHG)

Handlungshaftung (§ 22 I WHG)

Kausalität (UmweltHG)

Kausalität §22 WHG

Kleines Lexikon zur Privaten Haftpflichtversicherung

Kleingebinderegelung

Lehrer-HV BBR

Mietsachschäden (HV)

Personenkreis Haftpflichtansprüche

PHV (BBR)

Rettungskosten (§22 WHG)

Sportboot-Haftpflichtversicherung (PHV)

Tagesmutter (PHV)

Tierhalter-Haftpflichtversicherung (PHV)

Varianten der PHV

Vermögensschäden (PHV)

Versicherte Eigenschaften (PHV)

Versicherte Personen (PHV)

Vorsätzliche Herbeiführung des Schadens (PHV)

Was ist eine Private Haftpflichtversicherung

Was tun im Schadenfall (PHV)


Quellenhinweis

Wir bedanken uns bei dem Verband der Fairsicherungsmakler®, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.