Versicherungsvermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Die IHKs sind sowohl für die Zulassung der einzelnen Unternehmen (als Zulassungsstelle), als auch für die Führung des Vermittlerregisters zuständig.  
 
Die IHKs sind sowohl für die Zulassung der einzelnen Unternehmen (als Zulassungsstelle), als auch für die Führung des Vermittlerregisters zuständig.  
 
 
==Anbieter==
 
 
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Aktuelle Version vom 22. Juli 2010, 17:14 Uhr

Seit dem 1.Januar 2009 benötigen alle Versicherungsvermittler und Versicherungsberater eine Gewerbeerlaubnis und müssen sich im zentralen Online-Register der DIHK eintragen lassen. Dieses Register ist unter der Adresse www.vermittlerregister.info erreichbar, die dort erfassten gewerbebezogenen Daten des Versicherungsvermittlers bzw. –beraters sind frei einsehbar.

Um eine gewerberechtliche Erlaubnis von der zuständigen IHK zu erhalten, muss der Versicherungsvermittler bzw. –berater folgende Nachweise erbringen:

Die IHKs sind sowohl für die Zulassung der einzelnen Unternehmen (als Zulassungsstelle), als auch für die Führung des Vermittlerregisters zuständig.


Weiterführende Links

Merkblatt: Annexvermittler

Merkblatt: Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Merkblatt: Sachkundenachweis und -prüfung

Merkblatt: Gebundene Versicherungsvertreter (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Merkblatt: Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung (Versicherungsvermittlerrichtlinie)

Merkblatt: Versicherungsberater (Versicherungsvermittlerrichtlinie)


Quellenhinweis

www.dihk.de

www.vermittlerregister.info