Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
 
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[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Version vom 28. Februar 2011, 16:04 Uhr

Gegenstand der Versicherung

Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.

Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes, auf dem das versicherte Gebäude liegt oder in dem sich die versicherten Sachen befinden, und zwar hervorgerufen durch eine der beiden folgenden Ursachen:

Vertragsgrundlage

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)


Weiterführende Links

Hausratversicherung: Elementarschäden

Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...