Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „===Gegenstand der Versicherung=== Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch * Überschwemmung des Versicherungsorte…“)
 
K
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
 
Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
 
Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
  
* Überschwemmung des Versicherungsortes
+
* [[Überschwemmung (Allgemeine Sachversicherung)|Überschwemmung]] des Versicherungsortes
* Erdbeben
+
* [[Erdbeben]]
* Erdsenkung
+
* [[Erdsenkung]]
* Erdrutsch
+
* [[Erdrutsch]]
* Erdfall
+
* [[Erdfall]]
* Rückstau
+
* [[Rückstau]]
* Schneedruck
+
* [[Schneedruck]]
* Lawinen
+
* [[Lawinen]]
* Vulkanausbruch
+
* [[Vulkanausbruch]]
  
 
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
 
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.
  
 
Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.
 
Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.
 
'''Überschwemmung''' ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes, auf dem das versicherte Gebäude liegt oder in dem sich die versicherten Sachen befinden, und zwar hervorgerufen durch eine der beiden folgenden Ursachen:
 
 
* Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern
 
* Witterungsniederschläge
 
 
===Vertragsgrundlage===
 
 
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden bei gewerblichen Risiken (BEG)
 
  
  
Zeile 37: Zeile 28:
 
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
 
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->
+
[[Kategorie:Private Sachversicherungen]]
 +
[[Kategorie:Nicht industrielle Betriebsversicherung]]<!--Bitte diesen Befehl nicht entfernen-->

Aktuelle Version vom 1. März 2011, 13:55 Uhr

Gegenstand der Versicherung

Der Versicherer leistet nach den BEG Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.

Das größte Eintrittsrisiko dürfte dabei in der Überschwemmung des Versicherungsortes liegen.


Weiterführende Links

Hausratversicherung: Elementarschäden

Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...