Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Ein Krankentagegeld wird dann ausgezahlt, wenn der Versicherte infolge Krankheit oder eines Unfalls einen Verdienst- oder ein Einkommensausfall hat.
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Leistungsart der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Private Krankenversicherung (PKV)]</span> auf Grundlage der [[Musterbedingungen (MB/KT)|Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT)]]. Sie leistet bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder [[Unfallversicherung: Unfall|Unfall]]. Im Leistungsfall darf höchstens das nachweisbare Nettoeinkommen bzw. der nachweisbare Gewinn beim Selbstständigen ersetzt werden.
  
Daher kann diese Zusatzversicherung auch nur von Menschen abgeschlossen werden, die zu Erwerbszeiten ein entsprechendes Arbeitseinkommen erzielen. Die Höhe ist auf den maximalen Einkommensausfall maximiert.
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Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige und Freiberufler können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.
  
Im Rahmen der gesetzlichen Lohnfortzahlung bekommt der Arbeitnehmer in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach wird das gesetzliche Krankentagegeld ausbezahlt. Diese darf maximal 70% vom Brutto und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens betragen. Im Schnitt liegt es bei rund 60% des Bruttoeinkommens.
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Krankentagegeldversicherungen können nach dem neuen VVG auf das 65. Lebensjahr befristet abgeschlossen werden. Dann hat aber der VN ein Verlängerungsrecht um weitere fünf Jahre, auf das er frühestens sechs Monate vor Vertragsablauf besonders hingewiesen werden muss. Die Verlängerung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, soweit der Versicherungsschutz nicht anders ausfällt. Im Alter 70 kann der VN nochmals um fünf Jahre verlängern, hierauf ist er nicht noch einmal besonders hinzuweisen (§ 196 VVG).
  
Achtung: Bei Menschen mit einem Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist das ausbezahlte Krankentagegeld im Verhältnis noch niedriger!
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==Weiterführende Links==
  
Jeder Krankengeldempfänger muss auf dieses Ersatzeinkommen Sozialversicherungsprämien leisten. Die Versorgungslücke wird dadurch zusätzlich größer, wie das Schaubild verdeutlicht:
+
[[Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit|Krankengeld]]
  
'''''Abbildung 20: Krankentagegeld-Berechnung in unterschiedlichen Einkommensgrößen'''''
 
{| class = "table2" cellspacing = "0" width = "90%"
 
|- style= "color: #993300"
 
| colspan = "4" align = "center"|'''KRANKENTAGEGELD-BERECHNUNG''' (schematisch)
 
|- style="background-color:#EAEAEA;"
 
!align = "left" width = "40%"|Brutto mtl.
 
!width = "20%"|1.500
 
!width = "20%"|3.000
 
!width = "20%"|5.000
 
|-
 
|LSt., KSt., Soli
 
|align = "center"|143,2
 
|align = "center"|637,8
 
|align = "center"|1.494,6
 
|-
 
|Sozialabgaben
 
|
 
|
 
|
 
|-
 
|align = "right"|GRV (19,5%)
 
|align = "center"|146,3
 
|align = "center"|292,5
 
|align = "center"|487,5
 
|-
 
|align = "right"|ALV (6,5%)
 
|align = "center"|48,8
 
|align = "center"|97,5
 
|align = "center"|162,5
 
|-
 
|align = "right"|KV (13,3%)
 
|align = "center"|99,8
 
|align = "center"|199,5
 
|align = "center"|332,5
 
|-
 
|align = "right"|PV (1,7%)
 
|align = "center"|12,8
 
|align = "center"|25,5
 
|align = "center"|42,5
 
|- style="background-color:#EAEAEA;"
 
!align = "left"|Netto mtl.
 
!1.049
 
!1.747
 
!2.480
 
|-
 
|70% des Brutto
 
|align = "center"|1.050
 
|align = "center"|2.100
 
|align = "center"|3.500
 
|-
 
|90% des Netto
 
|align = "center"|944
 
|align = "center"|1.572
 
|align = "center"|2.232
 
|-
 
|&nbsp;
 
|
 
|
 
|
 
|-
 
|Krankengeld
 
|align = "center"|944
 
|align = "center"|1.572
 
|align = "center"|2.232
 
|-
 
|./.. Sozialabgaben ohne KV
 
|align = "center"|130,8
 
|align = "center"|217,8
 
|align = "center"|309,2
 
|- style="background-color:#EAEAEA;"
 
!align = "left"|Krankengeld netto mtl.
 
!814
 
!1.355
 
!1.923
 
|- style= "color: #993300; background-color:#C0C0C0;"
 
!align = "left"|Versorgungslücke mtl.
 
!236
 
!392
 
!557
 
|-
 
| colspan = "4" align = "center"|Alle Angaben in EUR. Sozialabgaben hälftig in der AN-Betrachtung. LSt.-Kl. 1/0, Hessen.
 
|}
 
  
<br>
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'''Quellenhinweis:''':
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
  
Es bleibt festzuhalten: Je höher das Einkommen, desto größer die Versorgungslücke. Diese Lücke ist um so größer, als das Einkommen des Versicherten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
 
  
Das private Krankentagegeld darf zusammen mit dem gesetzlichen Tagegeld allerdings nicht mehr als der monatliche Nettoverdienst zzgl. der Sozialabgaben für die Rentenversicherung ausmachen. Dabei darf der Beginn der Auszahlung von dem des gesetzlichen Krankentagegelds durchaus abweichen. Während des Lohnfortzahlungszeitraums ist eine Auszahlung des Krankentagegelds nicht möglich.
+
[[Kategorie:Krankenversicherung, privat]]
 
 
In Abgrenzung zu den Arbeitnehmern können Selbständige frei wählen zwischen:
 
 
 
1. privater Krankentagegeldversicherung
 
 
 
2. keiner Versicherung
 
 
 
3. gesetzlichem Krankengeld
 
[[Kategorie:Private Zusatzversicherung]]
 

Aktuelle Version vom 1. Juli 2011, 15:02 Uhr

Leistungsart der Private Krankenversicherung (PKV) auf Grundlage der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT). Sie leistet bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Im Leistungsfall darf höchstens das nachweisbare Nettoeinkommen bzw. der nachweisbare Gewinn beim Selbstständigen ersetzt werden.

Für den Beginn der Zahlung kann eine unterschiedlich lange Karenzzeit vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern mit Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist dies üblicherweise erst ab dem 43. Tag zu vereinbaren, Selbstständige und Freiberufler können deutlich frühere Beginnzeitpunkte vereinbaren.

Krankentagegeldversicherungen können nach dem neuen VVG auf das 65. Lebensjahr befristet abgeschlossen werden. Dann hat aber der VN ein Verlängerungsrecht um weitere fünf Jahre, auf das er frühestens sechs Monate vor Vertragsablauf besonders hingewiesen werden muss. Die Verlängerung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, soweit der Versicherungsschutz nicht anders ausfällt. Im Alter 70 kann der VN nochmals um fünf Jahre verlängern, hierauf ist er nicht noch einmal besonders hinzuweisen (§ 196 VVG).

Weiterführende Links

Krankengeld


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...