Zuzahlungen (Gesetzliche Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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* Ambulante, ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Behandlung: [[Praxisgebühr]].
 
* Ambulante, ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Behandlung: [[Praxisgebühr]].

Aktuelle Version vom 10. August 2011, 11:25 Uhr

In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gelten für zahlreiche Leistungen Zuzahlungen:

Die Zuzahlungen geltend generell nur für volljährige Versicherte, mit Ausnahme der Fahr- und Transportkosten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...