Arnela (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten für zahlreiche Leistungen Zuzahlungen: * Ambulante, ärztlic…“) |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | In der [ | + | In der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)]</span> gelten für zahlreiche Leistungen Zuzahlungen: |
* Ambulante, ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Behandlung: [[Praxisgebühr]]. | * Ambulante, ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische Behandlung: [[Praxisgebühr]]. |
In der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gelten für zahlreiche Leistungen Zuzahlungen:
Die Zuzahlungen geltend generell nur für volljährige Versicherte, mit Ausnahme der Fahr- und Transportkosten.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...