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Zweig der [[Sozialversicherung]]. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die [[GKV: Pflichtversicherter|Pflichtversicherten]] und [[GKV: Freiwillig Versicherter|freiwillig Versicherten]]. Eine Reihe [[GKV: Versicherungsfreie Personen|versicherungsfreier Personen]] sind nicht in die GKV einbezogen. Im Rahmen der [[Familienversicherter|Familienversicherung]] können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
  
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Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
  
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Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse.
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Die GKV ist wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen. Hintergrund dafür sind folgende Probleme, die im System der GKV angelegt sind:
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* '''Umlageverfahren:''' Die Beitragspflichtigen tragen die aktuellen Kosten aller Versicherten. Dadurch ist die GKV zum einen anfällig für die ungünstige demografische Entwicklung (mehr Ältere, weniger Beitragszahler) und zum anderen für die schwierige Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt.
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* '''[[Sachleistungsprinzip in der GKV|Sachleistungsprinzip]]:''' Die GKV erstattet in der Regel keine Kosten an den Versicherten, sondern rechnet auf dem Umweg über Verrechnungsstellen mit den Leistungserbringern direkt ab. Der Versicherte hat keine Kontrolle über die von ihm verursachten Kosten und wenig Anreize zu deren Begrenzung, abgesehen von einigen wenigen Selbstbeteiligungen (z.B. bei Medikamenten).
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* '''[[Solidaritätsprinzip|Solidarprinzip]]:''' Die GKV erhebt ihre Beiträge ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten, unabhängig vom Gesundheitszustand und von der Zahl der ggf. Familienversicherten.
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
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[[Kategorie:Krankenversicherung]]

Aktuelle Version vom 23. August 2011, 08:57 Uhr

Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die GKV einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.

Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.

Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse.

Versichert sind in:
GKV 51 Mio. Mitglieder
Davon bei:
AOK Allgemeine Ortskrankenkassen 19 Mio. Mitglieder
Ersatzkassen für Angestellte 17 Mio. Mitglieder
Betriebskrankenkassen 10 Mio. Mitglieder
Innungskrankenkassen 3 Mio. Mitglieder
Bundesknappschaft 1 Mio. Mitglieder
Ersatzkassen für Arbeiter 1 Mio. Mitglieder
PKV Vollversicherte 8 Mio. Versicherte

Tab. 1: Versicherte nach Kassenarten

Die GKV ist wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen. Hintergrund dafür sind folgende Probleme, die im System der GKV angelegt sind:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...

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