Kategorie:Pflegeversicherung, privat: Unterschied zwischen den Versionen

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Pflichtversicherung, der alle mit Allgemeinen Krankenhausleistungen versicherten Mitglieder der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Private Krankenversicherung]</span> angehören, unter anderem auch Beamte (mit dem entsprechenden Anteil, den die Beihilfe nicht trägt) sowie Berechtigte der freien Heilfürsorge.
  
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Die Leistungen müssen denen der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Pflegeversicherung,_gesetzlich Sozialen Pflegeversicherung]</span> vergleichbar sein. Für Leistungsansprüche gilt eine besondere Wartezeit von fünf Jahren.
  
[[Kategorie:Personenversicherung]]
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Die Beiträge werden abhängig vom Eintrittsalter, nicht aber vom Geschlecht berechnet. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss nach den gleichen Bedingungen wie in der Sozialen Pflegeversicherung.
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
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Aktuelle Version vom 24. August 2011, 13:42 Uhr

Pflichtversicherung, der alle mit Allgemeinen Krankenhausleistungen versicherten Mitglieder der Private Krankenversicherung angehören, unter anderem auch Beamte (mit dem entsprechenden Anteil, den die Beihilfe nicht trägt) sowie Berechtigte der freien Heilfürsorge.

Die Leistungen müssen denen der Sozialen Pflegeversicherung vergleichbar sein. Für Leistungsansprüche gilt eine besondere Wartezeit von fünf Jahren.

Die Beiträge werden abhängig vom Eintrittsalter, nicht aber vom Geschlecht berechnet. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss nach den gleichen Bedingungen wie in der Sozialen Pflegeversicherung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...