Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K (Links hinterlegt)
K
Zeile 1: Zeile 1:
Leistungsart der [[Die Private Krankenversicherung|Privaten Krankenversicherung (PKV)]]. Dazu zählen nach den [[Musterbedingungen (MB/KK)|Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK)]] und den Tarifbestimmungen:
+
Leistungsart der <span class="plainlinks">[http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Privaten Krankenversicherung (PKV)]</span>. Dazu zählen nach den [[Musterbedingungen (MB/KK)|Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK)]] und den Tarifbestimmungen:
  
 
* Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a.
 
* Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a.
Zeile 15: Zeile 15:
 
* Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
 
* Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
 
* [[Fahrtkosten]] bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
 
* [[Fahrtkosten]] bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
 +
 +
==Weiterführende Links==
 +
 +
[[GKV: Ärztliche Behandlung]]
 +
 +
[[Arzneimittel]]
 +
 +
[[Fahrtkosten]]
 +
 +
[[GOÄ]]
 +
 +
[[Heilmittel]]
 +
 +
[[Hilfsmittel]]
 +
 +
<span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Private Krankenversicherung]</span>
 +
 +
[[Verbandmittel (GKV)]]
 +
 +
[[GKV: Zahnärztliche Behandlung]]
  
  

Version vom 6. Juni 2011, 10:13 Uhr

Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dazu zählen nach den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und den Tarifbestimmungen:

Im Unterschied zur GKV sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:

Weiterführende Links

GKV: Ärztliche Behandlung

Arzneimittel

Fahrtkosten

GOÄ

Heilmittel

Hilfsmittel

Private Krankenversicherung

Verbandmittel (GKV)

GKV: Zahnärztliche Behandlung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...