Havariekommissar: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Sachverständiger, der für die Beurteilung von Transportschäden sowie zur Organisation von Rettungs- und Schadenbegrenzungsmaßnahmen und zur Schadenverhütung …“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 16. November 2010, 12:53 Uhr

Sachverständiger, der für die Beurteilung von Transportschäden sowie zur Organisation von Rettungs- und Schadenbegrenzungsmaßnahmen und zur Schadenverhütung eingesetzt wird. Sein Einsatz ist bei der Havarie-Grosse vorgeschrieben (§ 709 Abs. 1 HGB).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...