Rechtsschutzversicherung: Kostendeckung: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Rechtsschutzversicherer übernimmt grundsätzlich folgende Kosten (§ 5 ARB 2000): * Rechtsanwaltskosten * Gerichtskosten * Kosten eines [[Korrespondenza…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 17. November 2010, 13:37 Uhr

Der Rechtsschutzversicherer übernimmt grundsätzlich folgende Kosten (§ 5 ARB 2000):

Er übernimmt nicht:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...