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Aktuelle Version vom 18. November 2010, 15:13 Uhr

Für eine Zuteilungsreife ist unter anderem entscheidend, dass das Bausparguthaben einen Mindestbetrag von je nach Tarif 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme erreicht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...