Schadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. Dezember 2010, 11:21 Uhr

Wesentliches Merkmal der Schadenversicherung ist, dass sie einen konkret messbaren, also in Geld bezifferbaren Schaden durch

ersetzt.

Der Schaden muss deshalb in der Regel nachgewiesen werden, z.B. durch eine Bewertung der beschädigten Sache oder Vorlage von Rechnungen. Begrenzt wird die Ersatzleistung des Versicherers immer einerseits durch den Wert der Sache bzw. den objektiv entstandenen Schaden (z.B. beim Auto der Wert eines vergleichbar alten, ausgestatteten und abgenutzten Fahrzeugs) und andererseits durch die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme.

Weiterführende Links

Summenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...