Subunternehmer: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Einschluss der gesetzlichen Haftung aus der Beauftragung eines Subunternehmers in die Betriebshaftpflichtversicherung. …“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 22. Dezember 2010, 12:47 Uhr

Einschluss der gesetzlichen Haftung aus der Beauftragung eines Subunternehmers in die Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert ist nur die Haftung des Versicherungsnehmers, nicht die eigene Haftung des Subunternehmers.

Weiterführende Links

Verrichtungsgehilfen


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...